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Aktueller Grundbuchauszug
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Aktueller Lageplan
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Pläne aus Bauakte vom Bau- oder Landratsamt
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Berechnung d. umbauten Raumes (in Bauakte)
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Berechnung d. Wohn- und Nutzfläche (in Bauakte)
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Miet- und Pachtverträge
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Evtl. frühere Gutachten z.B. v. Versicherungen etc.
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Belege zur Wohnwertverbesserung, Gebäudeerhaltung, etc.
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Bei ETW: alle wertrelevanten Eigentümerbeschlüsse
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Bei ETW: die letzte Neben- und Hauskostenabrechnung
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Bei ETW: notarielle Teilungserklärung
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Angabe der Hausverwaltung und Ansprechpartner der Immobilie
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Gutachtenzweck
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amtl. Lageplan mit Darstellung des Bestandsgebäudes erstellt ein Vermessungsbüro
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aktueller Grundbuchauszug, zu beantragen bei den jeweiligen Grundbuchämtern der Amtsgerichte
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Auszug aus dem Katasterplan für das zu bewertende Grundstück ist beim zuständigen Kataster- u. Vermessungsamt zu beantragen
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Eine Bescheinigung über Erschließungskosten erhält man bei den zuständigen Tiefbau- bzw. Bauämtern. Bei Beantragung ist es ratsam, die Höhe der Kosten zu erfragen.
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Berechnungen der Wohn- u. Nutzfläche, der Bruttogeschossfläche und des Bruttorauminhaltes sind Bestandteil des Bauantrages bzw. der Baugenehmigung
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Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes sind ebenfalls Bestandteil des Bauantrages bzw. der Baugenehmigung
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bei vermieteten Objekten werden die aktuellen Mietaufstellungen und die zugehörigen Mietverträge benötigt
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bei Wohn- und Teileigentum wird die Teilungserklärung benötigt, zu erhalten beim Grundbuchamt des jeweiligen Amtsgerichtes bzw. bei der Hausverwaltung
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Als Gutachten-Auftraggeber teilen Sie mir bitte außerdem die Ihnen bekannten und nicht im Grundbuch eingetragenen Lasten und Rechte (z.B. begünstigende Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen Überbauten oder Bodenverunreinigungen, Altlasten) mit
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