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Aktueller Grundbuchauszug

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Aktueller Lageplan

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Pläne aus Bauakte vom Bau- oder Landratsamt

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Berechnung d. umbauten Raumes (in Bauakte)

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Berechnung d. Wohn- und Nutzfläche (in Bauakte)

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Miet- und Pachtverträge

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Evtl. frühere Gutachten z.B. v. Versicherungen etc.

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Belege zur Wohnwertverbesserung, Gebäudeerhaltung, etc.

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Bei ETW: alle wertrelevanten Eigentümerbeschlüsse

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Bei ETW: die letzte Neben- und Hauskostenabrechnung

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Bei ETW: notarielle Teilungserklärung

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Angabe der Hausverwaltung und Ansprechpartner der Immobilie

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Gutachtenzweck

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amtl. Lageplan mit Darstellung des Bestandsgebäudes erstellt ein Vermessungsbüro

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aktueller Grundbuchauszug, zu beantragen bei den jeweiligen Grundbuchämtern der Amtsgerichte

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Auszug aus dem Katasterplan für das zu bewertende Grundstück ist beim zuständigen Kataster- u.  Vermessungsamt zu beantragen

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Eine Bescheinigung über Erschließungskosten erhält man bei den zuständigen Tiefbau- bzw. Bauämtern. Bei   Beantragung ist es ratsam, die Höhe der Kosten zu erfragen.

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Berechnungen der Wohn- u. Nutzfläche, der Bruttogeschossfläche und des Bruttorauminhaltes sind   Bestandteil des Bauantrages bzw. der Baugenehmigung

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Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes sind ebenfalls Bestandteil des Bauantrages bzw. der  Baugenehmigung

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bei vermieteten Objekten werden die aktuellen Mietaufstellungen und die zugehörigen Mietverträge benötigt

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bei Wohn- und Teileigentum wird die Teilungserklärung benötigt, zu erhalten beim Grundbuchamt des  jeweiligen Amtsgerichtes bzw. bei der Hausverwaltung

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Als Gutachten-Auftraggeber teilen Sie mir bitte außerdem die Ihnen bekannten und nicht im Grundbuch eingetragenen Lasten und Rechte (z.B. begünstigende Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen Überbauten oder Bodenverunreinigungen, Altlasten) mit