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Honorar:
für die Honorarabrechung von Privatgutachten ist die Anwendung der HOAI § 34 gesetzlich vorgeschrieben.
Preisliste (bitte draufklicken)
Zusatzleistungen (z. B. Aufmaß, Flächenberechnung etc.) werden als Zeithonorar abgerechnet; alle Honorar-Angaben verstehen sich in € zzgl. ges. MwSt.; Objektwert = Verkehrswert.
*Zum Beispiel bei der Bewertung von Wohnungs- oder Erbbau- rechten, Baulasten, Renten- und Pflegeverpflichtungen etc
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